Klasse | Beschreibung | ||||||||||
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Mofa-Prüfbescheinigung (keine Führerscheinklasse )
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| Zweirädrige
Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45
km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW
Nenndauerleistung (Elektromotor)
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Krafträder
(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer
Motorleistung, von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der
Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
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Krafträder
(auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,
bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht
übersteigt
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| Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und
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| Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung
von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und
gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger
Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht
überschritten wird)
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![]() | Fahrzeugkombinationen,
die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder
Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt
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![]() | Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)
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Zugmaschinen,
die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von
nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende
Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere
Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern
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Erläuterungen / Abkürzungen:
zGM = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit Anmerkungen: 1)
Anmerkungen:
1)Zu den Klassen C und CE: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für
Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG
(Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach
der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im
Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.
2)Zu den Klassen D1 und D1E: Das Mindestalter 18 Jahre gilt
für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“
oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten
vergleichbaren Ausbildungsberuf.
3)Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24
Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG
(Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz).
Kontakt
Josef-Hadeier-Str.17
84359 Simbach
Öffnungszeiten
Simbach - Adolf-Kolping-Str.11a ( neben Sport Allramseder-Elektro Thallinger)
Montag und Mittwoch
18:30 - 20:00 Uhr